Verein für Konsumentenrecht

Im Mittelpunkt stehen bei uns KonsumentInnen.

Wir informieren über spezielle Themen und unterstützen beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche und Rechte.
pick a wood letters of Mission word

Unsere Mission

Wir sind ein österreichischer Verein mit dem Ziel, KonsumentInnen durch Aufklärungsarbeit und Informationskampagnen über Missstände aufzuklären.
Wir zeigen Möglichkeiten auf, damit KonsumentInnen zu Ihrem Recht kommen.
Keinerlei wirtschaftliches Interesse gewährleistet Unabhängigkeit und Objektivität.
VISION wood word

Unsere Werte

Verlässlichkeit – KonsumentInnen können sich auf uns verlassen

Gerechtigkeit – KonsumentInnen eine Chance geben zu Ihrem Recht zu kommen

Ehrlichkeit – offene, transparente Kommunikation basierend auf Fakten

Professionalität – erarbeiten wir uns jeden Tag neu

Unabhängigkeit – wir verfolgen keine wirtschaftlichen Ziele

Judge, law and justice concept.

Unsere aktuelle Informationskampagne

Prüfung von Mietverträgen und Betriebskostenabrechnungen auf Vollständigkeit

Aufgrund eines Urteiles des Österreichischen Obersten Gerichtshofes vom 17. Dezember 2024 prüft der Verein für Konsumentenrecht in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten mögliche Rückerstattungen von bereits bezahlten Betriebskosten im Rahmen von Mietverträgen. In vielen Mietverträgen sind die Betriebskosten intransparent, in manchen Fällen auch gar kein Vertragsbestandteil. Dies führt dazu, dass der Rechtsgrund für die Bezahlung von Betriebskosten entfällt. Das gilt für bereits bezahlte Betriebskosten wie auch für zukünftige Zahlungen.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Mietvertrag oder Ihre Betriebskostenabrechnung Formfehler aufweisen, melden Sie sich gleich hier an. Die Anmeldung ist natürlich kostenlos.

Häufig gestellte Fragen

Warum kann ich Geld für bereits bezahlte Betriebskosten zurückerhalten?
Aufgrund eines Urteiles des Österreichischen Obersten Gerichtshofes vom 17. Dezember 2024 prüft der Verein für Konsumentenrecht mögliche Rückerstattungen von bereits bezahlten Betriebskosten im Rahmen von Mietverträgen. In vielen Mietverträgen sind die Betriebskosten intransparent, in manchen Fällen auch gar kein Vertragsbestandteil. Dies führt dazu, dass der Rechtsgrund für die Bezahlung von Betriebskosten entfällt. Das gilt für bereits bezahlte Betriebskosten wie auch für zukünftige Zahlungen.
Wir kooperieren mit einem Team von Anwälten, welche für die Prüfung verantwortlich sind.
Nein
Betroffen sind Mietverträge, die zwischen KonsumentInnen und gewerblichen Vermietern geschlossen wurden. Auch bereits beendete Mietverträge sind davon betroffen, die Beendigung darf allerdings nicht mehr als drei Jahre zurückliegen
Zu gewerblichen Vermietern zählen Gemeinden sowie auch Genossenschaften und Gesellschaften, welche mehrere Objekte vermieten.
Da es sich bei der Geltendmachung von Ansprüchen um juristische Verfahren handelt, ist eine Prognose nicht einfach und ist nur nach Prüfung Ihrer Daten und übermittelten Dokumente möglich.
Ja, es gibt Fälle, wo dies der Fall sein kann.
Alle Daten, wie hier im Formular vorgegeben, sowie Ihren Mietvertrag und Ihre Betriebskostenabrechnung (optional).
In den meisten Fällen innerhalb von zwei Wochen.
Sobald der Vermieter das Geld überwiesen hat, wird an Sie ausgezahlt.
Nein, die Vorabprüfung durch Rechtsanwälte läuft intern ab, der Vermieter wird erst bei Tätigwerden durch den Rechtsanwalt in Kenntnis gesetzt. Das Tätigwerden des Rechtsanwaltes bedarf Ihrer schriftlichen Zustimmung
Ihre Daten werden vorab von Rechtsanwälten geprüft. Sollte festgestellt werden, dass ein Anspruch besteht, erhalten Sie ein Schreiben von uns mit der Info zur weiteren Vorgehensweise.
Outdoor team orienteering activity

Werde Teil unserer Community

Hast du Interesse an unserer Tätigkeit und vertrittst mit Leidenschaft die Rechte von KonsumentInnen?
Du bist kommunikativ und kommst leicht mit Leuten in Kontakt?
Dann werde Teil unseres Teams.

Bewerbungen per Mail an office@konsumentenrecht.info

Kontakt

Sie können uns zwischen 10.00 und 14.00 telefonisch unter
+43 50 1715 erreichen

Oder über unser Kontaktformular:

© 2025 konsumentenrecht.info